I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im März 1988 ein 1955 bebautes Mietwohngrundstück mit neun Wohnungen und einem Laden zum Preis von 270 000 DM; auf das Gebäude entfielen Anschaffungskosten in Höhe von 246 028 DM.
Der Kläger macht für die Streitjahre Werbungskosten in folgender Höhe geltend:
1988 39 120 DM
1989 8 803 DM
1990 440 DM
1991 108 318 DM
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für den Einbau von Isolierglasfenstern, den Austausch von Ofenheizungen gegen Etagenheizungen sowie die Modernisierung der Bäder in zwei Wohnungen. Die Investitionen des Streitjahres 1991 sind nach Angaben der Kläger erst ab Mai vorgenommen worden.
Die monatlichen Mieteinnahmen wurden von 1 850 DM (April 1988) auf 3 427 DM (April 1991) gesteigert.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|