FG München - Urteil vom 30.01.2001
6 K 5221/99
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; HGB § 255 Abs. 2 ;

Anschaffungsnaher Aufwand

FG München, Urteil vom 30.01.2001 - Aktenzeichen 6 K 5221/99

DRsp Nr. 2001/7174

Anschaffungsnaher Aufwand

1. Anschaffungsnaher Aufwand liegt vor, wenn die in R 157 Abs. 4 Satz 2 EStR genannte 15-vH-Grenze überschritten ist und die Baumaßnahmen eine wesentliche Verbesserung des Bauzustandes herbeigeführt haben. 2. Ein teilentgeltlicher Erwerb ist anzunehmen, wenn die Parteien des Kaufvertrages wissen und übereinstimmend wollen, dass der über den Kaufpreis hinausgehende Wert des Kaufgegenstandes unentgeltlich gegeben wird.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; HGB § 255 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1996 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt wurden. Die Mutter des Klägers verstarb am 10. August 1995. Sie hinterließ ihren Kindern A, B, C und D als Erben u. a. das streitige Wohngrundstück ...-straße 2. Die Erben veräußerten mit notariellem Kaufvertrag vom 15. Dezember 1995 die Grundstücke ...-straße 2 und 2 b in X zu einem Gesamtkaufpreis von 222.000 DM an ihren Bruder, den Kläger zu 1, und seine Ehefrau. Nach den Angaben im Kaufvertrag entfällt vom Gesamtkaufpreis ein Teilbetrag von 150.000 DM auf das Anwesen ...-straße 2. Das Grundstück ist seit dem 1. Mai 1996 ununterbrochen vermietet. Die monatliche Kaltmiete betrug damals 800 DM.