I.
Die Kläger sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1996 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt wurden. Die Mutter des Klägers verstarb am 10. August 1995. Sie hinterließ ihren Kindern A, B, C und D als Erben u. a. das streitige Wohngrundstück ...-straße 2. Die Erben veräußerten mit notariellem Kaufvertrag vom 15. Dezember 1995 die Grundstücke ...-straße 2 und 2 b in X zu einem Gesamtkaufpreis von 222.000 DM an ihren Bruder, den Kläger zu 1, und seine Ehefrau. Nach den Angaben im Kaufvertrag entfällt vom Gesamtkaufpreis ein Teilbetrag von 150.000 DM auf das Anwesen ...-straße 2. Das Grundstück ist seit dem 1. Mai 1996 ununterbrochen vermietet. Die monatliche Kaltmiete betrug damals 800 DM.
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