Streitig ist, ob zu aktivierender anschaffungsnaher Aufwand vorliegt.
Der Kläger ist von Beruf Diplom-Volkswirt, er ist für eine Immobilienfirma sowie für die Universität ... nichtselbständig tätig. Außerdem erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 3. März 1988 erwarb der Kläger das bebaute Grundstück in ... . Zeitpunkt der Übergabe von Besitz, Nutzungen und Lasten war der 1. April 1988. Der Kauf preis betrug ... DM, die Anschaffungskosten für das Gebäude 246.028,-- DM. Bei dem Grundbesitz handelt es sich um ein 1955 nach Kriegszerstörung neu aufgebautes Mietwohngrundstück mit neun Wohnungen und einem Laden.
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