Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die im Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10. September 2018 -
Soweit die Antragsgegnerin darüber hinausgehend eine Reduzierung des Streitwerts auf 5.000,- € und soweit der Anschlussbeschwerdeführer eine Erhöhung des Streitwerts auf 200.000,- € für das erstinstanzliche Verfahren im Wege der Beschwerde begehren, werden die Beschwerden zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerden ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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