Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 17. April 2018 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten der Streithelferin der Beklagten. Die Streithelfer des Klägers tragen ihre Kosten selbst.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 63.871,77 € festgesetzt.
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