Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger in den Streitjahren 2014 bis 2016 Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz - EStG - erzielt hat.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Der 1950 geborene Kläger und seine Stiefmutter C... sind an der Grundstücksgemeinschaft D... -Straße in E... (Bruchteilsgemeinschaft) zu 25 % (Kläger) und zu 75 % (Stiefmutter) beteiligt. Das Grundstück ist mit einem fremd vermieteten Mehrfamilienhaus bebaut, die Einkünfte der Bruchteilsgemeinschaft werden gesondert und einheitlich festgestellt.
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