FG Münster, vom 31.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 510/09
Ansehung eines im Wohnhaus eines freiberuflich tätigen Journalisten genutzen Arbeitszimmers als häusliches Arbeitszimmer bzw. als Betriebsstätte i.S. des § 12 AO
BFH, Beschluss vom 04.01.2012 - Aktenzeichen VIII B 186/10
DRsp Nr. 2012/3775
Ansehung eines im Wohnhaus eines freiberuflich tätigen Journalisten genutzen Arbeitszimmers als häusliches Arbeitszimmer bzw. als Betriebsstätte i.S. des § 12AO
1. NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass auch die Büroräume von Freiberuflern im ansonsten selbstgenutzten Einfamilienhaus häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6bEStG sein können, sofern sie die dafür erforderlichen Merkmale aufweisen.2. NV: Das gilt für den Beruf eines Journalisten gleichermaßen.
Der Senat kann offenlassen, ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht, denn jedenfalls ist die Beschwerde unbegründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.