Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob landwirtschaftliche Grundstücke zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Eigentümers gehörten mit der Folge, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Grundstücke bei dessen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der (Boden-) Besteuerung unterliegt.
1. Die Klägerin stammt aus einer Adelsfamilie, [ ___ ]
Die Klägerin wurde Gesamtrechtsnachfolgerin ihres Großvaters G (G; ...bis 1942). Die von der Klägerin geerbten landwirtschaftlichen Grundstücke in X hatten im Jahre 1955 eine Gesamtfläche von mehr als... ha (vgl. Einkommensteuererklärung für 1955, Anlage K5 -Anlagenband-; s. ferner Besitzstandsbogen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Januar 1964; Einheitswertakten). Zu den geerbten Grundstücken gehörten die (im Streitjahr 2007 veräußerten) Flurstücke Nrn. xxx, yyy, zzz (K ... wiesen), die im Besitzstandsbogen als landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland) gekennzeichnet und als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Stückländerei) bewertet waren.
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