FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.02.2018
13 K 3773/16
Normen:
EStG § 14;

Ansetzen des Gewinns aus Veräußerung eines Grundstücks bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2018 - Aktenzeichen 13 K 3773/16

DRsp Nr. 2022/15444

Ansetzen des Gewinns aus Veräußerung eines Grundstücks bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 14;

Tatbestand

Streitig ist, ob landwirtschaftliche Grundstücke zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Eigentümers gehörten mit der Folge, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Grundstücke bei dessen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der (Boden-) Besteuerung unterliegt.

1. Die Klägerin stammt aus einer Adelsfamilie, [ ___ ]

Die Klägerin wurde Gesamtrechtsnachfolgerin ihres Großvaters G (G; ...bis 1942). Die von der Klägerin geerbten landwirtschaftlichen Grundstücke in X hatten im Jahre 1955 eine Gesamtfläche von mehr als... ha (vgl. Einkommensteuererklärung für 1955, Anlage K5 -Anlagenband-; s. ferner Besitzstandsbogen für das landwirtschaftliche Vermögen zum 1. Januar 1964; Einheitswertakten). Zu den geerbten Grundstücken gehörten die (im Streitjahr 2007 veräußerten) Flurstücke Nrn. xxx, yyy, zzz (K ... wiesen), die im Besitzstandsbogen als landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland) gekennzeichnet und als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Stückländerei) bewertet waren.