Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob einer auf § 14 Abs. 2 Satz 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) gestützten Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids durch den angefochtenen Erbschaftsteuerbescheid vom 5. Februar 2020 Festsetzungs- und/oder Zahlungsverjährung entgegensteht.
Am ... 2015 verstarb Frau ... - nachfolgend abgekürzt: A. - im Alter von ... Jahren.
In ihrem Testament vom 20. Oktober 2014 hatte A. die Klägerin zur Alleinerbin bestimmt. Des Weiteren hatte sie angeordnet, dass ihr am ... 1938 geborener Sohn, Herr ... - nachfolgend abgekürzt: B. -, ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht an dem bebauten Grundstück ..., erhält (Nießbrauchsvermächtnis).
Das Amtsgericht ... -Nachlassgericht- übersandte dem Beklagten mit Schreiben vom 27. November 2015 eine beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls und des Testaments.
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