FG München - Urteil vom 27.02.2007
13 K 1938/05
Normen:
EStG § 7g ;

Anspar-AfA bei wesentlicher Erweiterung des Betriebes erfordert verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter

FG München, Urteil vom 27.02.2007 - Aktenzeichen 13 K 1938/05

DRsp Nr. 2008/700

Anspar-AfA bei wesentlicher Erweiterung des Betriebes erfordert verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter

In Fällen der wesentlichen Erweiterung des Betriebes ist Ansparabschreibung für wesentliche Betriebsgrundlagen nur dann zu gewähren, wenn diese am Ende des maßgeblichen Wirtschaftsjahrs verbindlich bestellt sind.

Normenkette:

EStG § 7g ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Kläger im Jahr 2002 für die Anschaffung von Stickmaschinen und eines Kfz den Gewinn mindernde Rücklagen nach § 7 g Einkommensteuergesetz in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung (§ 7 g EStG) bilden konnte.

Der Kläger wurde bei dem Beklagten (dem Finanzamt - FA) im Streitjahr 2002 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit und Kapitalvermögen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.