Die gemeinsam veranlagten Kläger erzielten im Streitjahr 1997 jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit; der Kläger erklärte dabei Einnahmen in Höhe von ...,-- DM als Bankangestellter, die Klägerin in Höhe von ...,-- DM als angestellte Versicherungskauffrau. Daneben erklärten sie Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Außerdem erklärte der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb, indem er einen Verlust aus dem "Handel mit Waren und Immobilien" in Höhe von ...,-- DM angab.
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