Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin als GmbH & Co KG die sogenannte Ansparabschreibung für Existenzgründer gem. § 7 g Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) beanspruchen kann.
Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 20.10.1997 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen und gewerblichen Betrieben und freiberuflich Tätigen, insbesondere in Fragen der Finanzierung, der Personalstruktur, Controlling und allgemeiner Betriebsorganisation. Im Einzelnen wird auf den Gesellschaftsvertrag vom 20.10. sowie die Ergänzungen hierzu vom 10.12.1997 Bezug genommen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 18.12.1997.
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