FG Düsseldorf - Urteil vom 16.03.2016
7 K 3003/15 AO
Normen:
AO § 30; AO § 364a; IFG § 4 Abs. 2;

Anspruch auf Akteneinsicht in die Akten sowie Beiakten und sonstigen Aufzeichnungen hinsichtlich einer Lohnsteueraußenprüfung

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2016 - Aktenzeichen 7 K 3003/15 AO

DRsp Nr. 2017/3542

Anspruch auf Akteneinsicht in die Akten sowie Beiakten und sonstigen Aufzeichnungen hinsichtlich einer Lohnsteueraußenprüfung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Normenkette:

AO § 30; AO § 364a; IFG § 4 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin war vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 Mitgesellschafterin der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft A, firmierend mit "B". Weitere Gesellschafter waren Frau C sowie der am 13.01.2014 verstorbene D. Im Jahr 2014 führte das beklagte Finanzamt bei der Gesellschaft eine Lohnsteueraußenprüfung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.03.2014 durch. Der Prüfungsbericht datiert vom 17.04.2014. Der aufgrund der Prüfung erlassene Nachforderungsbescheid vom 24.04.2014 wurde der empfangsbevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft der Gemeinschaft bekannt gegeben.

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