FG Niedersachsen - Urteil vom 28.01.2020
12 K 213/19
Normen:
DSGVO Art. 2 Abs. 2 Buchst. a);

Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.01.2020 - Aktenzeichen 12 K 213/19

DRsp Nr. 2022/16942

Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung

Normenkette:

DSGVO Art. 2 Abs. 2 Buchst. a);

Tatbestand

Streitig ist das Bestehen eines Anspruchs auf Akteneinsicht der Kläger nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die Kläger begehrten mit Schreiben vom ... 2019 unter Hinweis auf die Vorschrift des Art. 15 Abs. 1 2. Halbsatz, Abs. 2 DSGVO die Einsicht in ihre Einkommensteuerakte des Veranlagungszeitraums ... beim beklagten Finanzamt .... Bereits zuvor hatten sie Klage gegen das Finanzamt (FA) gegen die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) in ihre Einkommensteuerakte für den Veranlagungszeitraum ... nach insoweit erfolglos gebliebenem Vorverfahren erhoben. Dieses Klageverfahren, über das eine Entscheidung noch aussteht, wird beim Niedersächsischen Finanzgericht unter dem Az. 7 K ... geführt.