Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 13.07.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt eine höhere Altersrente für langjährig Versicherte unter Ansatz des aktuellen Rentenwerts "Ost" und der Höherbewertung der Beitragsbemessungsgrundlagen nach Anlage 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Der 1951 geborene Kläger war als Angestellter im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt und verbrachte sein gesamtes Erwerbsleben von 1967 bis 2016 nicht im Beitrittsgebiet, sondern im übrigen Bundesgebiet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|