Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. September 2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten
Streitig ist die Gewährung einer Rente für besonders langjährig Versicherte unter dem Gesichtspunkt der Wartezeiterfüllung wegen vollständiger Geschäftsaufgabe.
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