Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt eine Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 1.9.2014 mit einem Zugangsfaktor von 0,964 (Rentenabschlag in Höhe von 3,6 %).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|