Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte erstattet die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren in voller Höhe.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten sind noch die teilweise Aufhebung der Altersrente vom 1. August 2007 bis zum 31. Dezember 2008 sowie die Rückzahlung von überzahlter Altersrente i.H.v. 5.729,23 EUR streitig.
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