Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Im Streit steht ein Anspruch auf höhere Regelaltersrente ohne Begrenzung der Entgeltpunkte (EP) für Kindererziehungszeiten.
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