Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. September 2017 10 K 10237/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als Angestellte des Öffentlichen Dienstes beschäftigt. Der Ehemann der Klägerin erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Rechtsanwalt. Während der Erziehungszeit für ihren im Juli 2011 geborenen Sohn schloss die Klägerin einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab. Nach Ablauf der dreijährigen Elternzeit wurde ihr entsprechend ihrem Antrag Sonderurlaub nach §
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