Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2016 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 9. September 2014 zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 221,59 Euro festgesetzt.
I
Der klagende Grundsicherungsträger begehrt von dem beklagten Rentenversicherungsträger die Erstattung von "aufstockenden" Leistungen nach dem SGB II, die er während einer zu Lasten der Beklagten durchgeführten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme erbracht hat.
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