LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.03.2021
L 3 R 25/20
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 3; SGG § 109;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 12.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 1205/15

Anspruch auf Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VIAnforderungen an die Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens im Hinblick auf eine mögliche Beeinflussung der Befund- und Anamneseerhebung durch die Anwesenheit eines Ehegatten

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2021 - Aktenzeichen L 3 R 25/20

DRsp Nr. 2022/1246

Anspruch auf Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI Anforderungen an die Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens im Hinblick auf eine mögliche Beeinflussung der Befund- und Anamneseerhebung durch die Anwesenheit eines Ehegatten

Der Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens steht nicht entgegen, wenn vom Angehörigen der begutachteten Person lediglich ergänzende Angaben zu den von ihm wahrgenommenen Störungen des Allgemeinbefindens und der Psyche sowie des Ausmaßes der Antriebsstörungen erfolgt sind.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 12. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 43 Abs. 3; SGG § 109;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.