FG Niedersachsen - Urteil vom 28.02.2007
2 K 710/04
Normen:
AO § 163 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 49

Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung -Betriebsaufgabe; Betriebsunterbrechung; Betriebsverpachtung; Billigkeitsfestsetzung; Verpachtungserlass

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 2 K 710/04

DRsp Nr. 2007/15943

Anspruch auf Billigkeitsfestsetzung -Betriebsaufgabe; Betriebsunterbrechung; Betriebsverpachtung; Billigkeitsfestsetzung; Verpachtungserlass

1. Bei einem LuF-Betrieb führt der Übergang von der Eigenbewirtschaftung zur Betriebsverpachtung ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung nicht zur Einstellung der betrieblichen Tätigkeit und damit zu einer Betriebsaufgabe. Vielmehr ist lediglich eine Betriebsunterbrechung gegeben. 2. Selbst eine unterschiedliche Laufdauer der Pachtverträge führt bei sog. "zellenweiser Verpachtung" nicht zur zwangsweisen Betriebszerschlagung. 3. Das sog. Verpächterwahlrecht gilt auch für LuF-Betriebe. 4. Anfechtungsklage und die Verpflichtungsklage auf Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme durch das FA gemäß § 163 AO können nebeneinander geltend gemacht werden. 5. Im Billigkeitsverfahren hat der Stpfl. grundsätzlich Anspruch auf Berücksichtigung der ihn begünstigenden Verwaltungsanweisung. 6. Nach dem Verpachtungserlass vom 17.12.1995 bestand - wie bei gewerblichen Betrieben - ein Wahlrecht zur Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines LuF-Betriebes im Ganzen. Insofern handelt es sich um einen auch für die Gerichte im Billigkeitsverfahren zu berücksichtigenden Verwaltungserlass.

Normenkette:

AO § 163 ;

Tatbestand: