Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 29.03.2003 wird zurückgewiesen.
2.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob dem Kläger eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer zu gewähren ist.
Der im Jahre 1953 geborene Kläger ist gelernter Bau- und Möbelschreiner. Zuletzt war er seit 1976 als Lkw-Fahrer tätig.
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