FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.04.2022
15 K 15132/21
Normen:
EStG § 92b; EStG § 92a Abs. 1 S. 1;

Anspruch auf eine begünstigte Entnahme aus einem Altersvorsorgevertrag zu Zwecken der Sondertilgung eines Immobiliendarlehens

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.04.2022 - Aktenzeichen 15 K 15132/21

DRsp Nr. 2023/13131

Anspruch auf eine begünstigte Entnahme aus einem Altersvorsorgevertrag zu Zwecken der Sondertilgung eines Immobiliendarlehens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 92b; EStG § 92a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist verheiratet und erwarb zusammen mit ihrem Ehemann mit Kaufvertrag vom 19. September 1998 ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück zum Preis von 558.000 DM. Beide Eheleute sind in das Grundbuch eingetragen und bewohnen die Immobilie selber. Zuvor hatten die Eheleute in einer ihnen zu gleichen Teilen gehörenden Immobilie gewohnt, die sie mit Kaufvertrag vom 20. September 2000 zum Kaufpreis in Höhe von 488.000 DM verkauft haben.