Die Berufungen des Beklagten gegen die Urteile des Sozialgerichts Dortmund vom 05.09.2019 werden zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Kläger im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die endgültige Festsetzung und Erstattung von Partnerschaftsbonusmonaten.
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