LSG Bayern - Urteil vom 16.01.2018
L 9 EG 46/16
Normen:
BEEG § 2 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 2; BEEG § 2b Abs. 1 S. 1; BEEG § 2b Abs. 3 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 14.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 EG 30/14

Anspruch auf ElterngeldVerfassungsmäßigkeit der Festlegung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt bei Verlusten aus selbstständiger Nebentätigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 16.01.2018 - Aktenzeichen L 9 EG 46/16

DRsp Nr. 2018/4721

Anspruch auf Elterngeld Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt bei Verlusten aus selbstständiger Nebentätigkeit

1. Anschlussrechtsprechung zu BSG, 21. Juni 2016, B 10 EG 8/15 R, BSG, 27. Oktober 2016, B 10 EG 4/15 R und BSG, 27. Oktober 2016, B 10 EG 5/15 R. 2. Der Senat teilt die Ansicht des BSG, dass der Bemessungszeitraum für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt auch dann nach § 2b Abs. 3 BEEG (letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes), und nicht nach § 2b Abs. 1 BEEG (letzte zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes) festzulegen ist, wenn aus der daneben ausgeübten selbständigen Tätigkeit lediglich negative Einkünfte resultieren. 3. Eine besondere Härte, die möglicherweise eine Abweichung davon verfassungsrechtlich gebieten könnte, liegt nicht schon dann vor, wenn die selbständige Tätigkeit noch vor Beginn des Zwölfmonatszeitraums nach § 2b Abs. 1 Satz 1 BEEG beendet war.