Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 30.01.2012 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller beantragt die Gewährung von Prozesskostenhilfe, um die Antragsgegnerin auf Erfüllung ihrer Stammeinlagenverpflichtung in Anspruch nehmen zu können.
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