BFH - Urteil vom 25.05.2011
IX R 36/10
Normen:
EStG § 10d Abs. 4 S. 6; AO § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; AO § 181 Abs. 5;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3657/09

Anspruch auf Ergehen eines Feststellungsbescheids innerhalb der Frist bei Eingang der Feststellungserklärung beim Finanzgericht einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung

BFH, Urteil vom 25.05.2011 - Aktenzeichen IX R 36/10

DRsp Nr. 2011/13028

Anspruch auf Ergehen eines Feststellungsbescheids innerhalb der Frist bei Eingang der Feststellungserklärung beim Finanzgericht einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung

Geht dem FA eine Feststellungserklärung erst einen Tag vor Eintritt der Feststellungsverjährung zu, kann nicht erwartet werden, dass der Feststellungsbescheid noch --wie dies das Gesetz in § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 181 Abs. 5 Satz 3 AO ausdrücklich verlangt-- innerhalb der Frist den Bereich der für die Feststellung zuständigen Finanzbehörde verlässt.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 4 S. 6; AO § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; AO § 181 Abs. 5;

Gründe

I.

Dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) entstanden im Streitjahr (2001) Aufwendungen für sein Medizinstudium. Am 30. Dezember 2008 gingen beim damals zuständigen Wohnsitz-Finanzamt eine Einkommensteuererklärung sowie eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges für das Streitjahr ein, mit denen der Kläger vorab entstandene Werbungskosten geltend machte. Der mittlerweile zuständig gewordene Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte mit Bescheid vom 7. Mai 2009 die Verlustfeststellung ab, da die Feststellungsfrist abgelaufen sei. Einspruch und Klage blieben erfolglos.