FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.02.2023
7 K 1251/22
Normen:
AO § 240; AO § 227 Hs. 1;

Anspruch auf Erlass von Säumnizuschlägen wegen verzögerter Bearbeitung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2023 - Aktenzeichen 7 K 1251/22

DRsp Nr. 2024/8181

Anspruch auf Erlass von Säumnizuschlägen wegen verzögerter Bearbeitung

1. Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen nach dem § 227 Hs. 1 AO ist eine einheitliche Ermessensentscheidung, die im finanzgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist. 2. Die Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige in den für eine Entscheidung über den Erlassantrag erheblichen Einspruchs- und AdV (Aussetzung des Verfahrens)-Verfahren nicht alles seinerseits Erforderliche getan hat, um eine AdV zu erreichen.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 240; AO § 227 Hs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Kläger einen Anspruch auf Erlass von Säumniszuschlägen hatten.

Die Kläger sind und waren für die Streitjahre gemeinsam zur Einkommensteuer zu veranlagende Eheleute. Der Kläger war und ist von Beruf (...). Die Klägerin war (...).

I. Im Verfahrensablauf hatte sich Folgendes ergeben: