FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.03.2004
2 K 147/01
Normen:
AO § 37 Abs. 2 § 124 Abs. 2 § 125 § 218 Abs. 2 ; EStG § 36 § 37 ;

Anspruch auf Erstattung auch der Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei Aufhebung eines wirksamen Jahressteuerbescheids nach Ablauf der Festsetzungsfrist; Erstattung von Einkommensteuer 1981

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2004 - Aktenzeichen 2 K 147/01

DRsp Nr. 2004/6740

Anspruch auf Erstattung auch der Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei Aufhebung eines wirksamen Jahressteuerbescheids nach Ablauf der Festsetzungsfrist; Erstattung von Einkommensteuer 1981

1. Wird nach Ablauf der Festsetzungsfrist die vermeintliche Nichtigkeit des Einkommensteuerjahresbescheides geltend gemacht und hebt das FA deswegen rechtsirrtümlich den tatsächlich wirksamen Steuerbescheid auf, so lebt dadurch der frühere Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid nicht wieder auf, so dass dem Steuerpflichtigen auch die Vorauszahlungen zu erstatten sind. 2. Die Grundsätze von Treu und Glauben stehen der Geltmachung des Erstattungsanspruchs des Steuerpflichtigen nicht entgegen, wenn der entscheidungserhebliche Sachverhalt unstreitig vollständig und wahrheitsgemäß offen gelegt worden ist und sich das FA zu Unrecht der rechtlich falschen Würdigung des Steuerpflichtigen (hier: Nichtigkeit aufgrund Adressierungsmangels) angeschlossen hat.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 § 124 Abs. 2 § 125 § 218 Abs. 2 ; EStG § 36 § 37 ;

Tatbestand: