1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Juli 2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Einzelrichter - zum Aktenzeichen
2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 686,39 € festgesetzt.
I.
Das beklagte Land wendet sich gegen seine Verurteilung zur Tragung von Rechtsanwaltskosten, die für den Einspruch in einem Besteuerungsverfahren angefallen sind.
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