Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer inhaltlich richtigen Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz (EStG). Dem Rechtsstreit liegt der folgende Sachverhalt zu Grunde:
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