BFH - Beschluß vom 28.06.1999
VII B 330/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 3

Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

BFH, Beschluß vom 28.06.1999 - Aktenzeichen VII B 330/98

DRsp Nr. 2000/711

Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

1. In Literatur und Rspr. besteht kein Zweifel, dass sich aus dem Grundsatz der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) in den Fällen, in denen das Gesetz der Verwaltung die Ausübung des Ermessens einräumt, auch ein Anspruch des Bürgers auf eine fehlerfreie Ermessensausübung ergibt. 2. Die Frage, ob sich aus dem Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 Abs. 3 GG ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ableiten lässt, hat daher keine grundsätzliche Bedeutung.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 20 Abs. 3 ;

Gründe:

Ungeachtet der versäumten Rechtsmittelfrist ist die Beschwerde jedenfalls deshalb unzulässig, weil sie den geltend gemachten Grund für die Zulassung der Revision (grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage) nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dargelegt hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).