Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 24.7.2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Waisenrente.
Die am 00.00.1963 geborene Klägerin ist marokkanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Marokko. Sie ist die Tochter des am 00.00.1930 geborenen und am 00.09.2017 gestorbenen C N (im Folgenden: Versicherter).
Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 27.12.2017 die Gewährung einer Waisenrente gemäß § 48 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|