Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für eine CMD-Behandlung aus Mitteln der Krankenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) als Zuschuss oder als Darlehen.
Die 1960 geborene Klägerin bezieht seit 2007 von der Beklagten ergänzende Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Mit Schreiben vom 5. Februar 2015 beantragte sie die Übernahme der Kosten für eine sogenannte CMD-Behandlung (Cranio-mandibuläre Dysfunktion), die sie mit etwa 5.000 Euro bezifferte. Sie verwies darauf, dass die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen würden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|