LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.08.2020
L 18 AL 148/19
Normen:
SGB III 165 Abs. 1 S. 1; BGB § 613a;
Fundstellen:
NZI 2021, 318
ZInsO 2021, 619
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 20.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 AL 260/16

Anspruch auf InsolvenzgeldBetriebsübergang von einer GmbH auf ein EinzelunternehmenFortbestand des bisherigen Arbeitsverhältnisses

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2020 - Aktenzeichen L 18 AL 148/19

DRsp Nr. 2020/15553

Anspruch auf Insolvenzgeld Betriebsübergang von einer GmbH auf ein Einzelunternehmen Fortbestand des bisherigen Arbeitsverhältnisses

Mit einem Betriebsübergang wird der Betriebserwerber der neue Arbeitgeber bei Fortbestand des bisherigen Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsverhältnis geht auf ihn über.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 20. November 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB III 165 Abs. 1 S. 1; BGB § 613a;

Gründe:

I.

Streitig ist ein Anspruch auf Insolvenzgeld (Insg) für die Zeit vom 1. September 2015 bis 30. Oktober 2015 und die Erstattung eines hierauf gezahlten Vorschusses iHv 2.600,- EUR.