I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. Mai 2015 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über wechselseitige Zahlungsansprüche.
Der Beklagte stand in einem Arbeitsverhältnis zum Kläger. Mit Schreiben vom 13.08.1980 wurde dem Beklagten, wie auch einer Vielzahl von anderen Arbeitnehmern, eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Das Schreiben enthielt auszugsweise folgenden Wortlaut:
"Sehr geehrter ...
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