1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 28.10.2022, Az.:
2. Den Streitwert für den Berufungsrechtszug beabsichtigt der Senat auf bis 50.000,00 € festzusetzen.
3. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses. Die Rücknahme der Berufung wird nahegelegt.
I.
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