Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Kindergeld für die am xx.08.1997 geborene Tochter F der Klägerin.
Die Tochter F der Klägerin absolviert seit Oktober 2017 an der D. University, H-Stadt, im Nordteil Zyperns ein Studium zunächst der Pharmazie und sodann der Zahnmedizin. Sie wohnt dort während des Semesters gemeinsam mit ihrer Schwester H in einer Mietwohnung. Das Mietverhältnis ist jeweils auf ein Jahr befristet. In Deutschland steht F ihr Kinderzimmer im elterlichen Haus zur Verfügung, das sie bis zum Beginn ihres Studiums auf Zypern bewohnt hatte. Sie ist weiterhin unter der Anschrift ihrer Eltern in Deutschland gemeldet.
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