FG Münster - Urteil vom 25.08.2020
1 K 383/20 Kg
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 6;

Anspruch auf Kindergeld bei Studium im Ausland

FG Münster, Urteil vom 25.08.2020 - Aktenzeichen 1 K 383/20 Kg

DRsp Nr. 2020/15785

Anspruch auf Kindergeld bei Studium im Ausland

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 6;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Kindergeld für die am xx.08.1997 geborene Tochter F der Klägerin.

Die Tochter F der Klägerin absolviert seit Oktober 2017 an der D. University, H-Stadt, im Nordteil Zyperns ein Studium zunächst der Pharmazie und sodann der Zahnmedizin. Sie wohnt dort während des Semesters gemeinsam mit ihrer Schwester H in einer Mietwohnung. Das Mietverhältnis ist jeweils auf ein Jahr befristet. In Deutschland steht F ihr Kinderzimmer im elterlichen Haus zur Verfügung, das sie bis zum Beginn ihres Studiums auf Zypern bewohnt hatte. Sie ist weiterhin unter der Anschrift ihrer Eltern in Deutschland gemeldet.