FG Nürnberg - Urteil vom 06.04.2006
IV 38/06
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 ; BKGG § 1 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 100 Abs. 1 ; MRK Art. 8 Art. 14 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1850

Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis

FG Nürnberg, Urteil vom 06.04.2006 - Aktenzeichen IV 38/06

DRsp Nr. 2006/20909

Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis

1. § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG ist in der für 1996 und 1997 geltenden Fassung verfassungs- und gemeinschaftsrechtkonorm dahingehend einschränkend auszulegen, dass nur bei Fehlen der in § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG in der bis zum 31. 12. 1993 gültigen Fassung genannten Voraussetzungen Ausländern Kindergeld versagt werden kann. 2. Einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG bedarf es nicht, da dieses bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat und deshalb das unterinstanzliche Gericht diese Entscheidung in eigener Zuständigkeit auf die andere Rechtsnorm übertragen kann.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 ; BKGG § 1 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 100 Abs. 1 ; MRK Art. 8 Art. 14 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Anspruch des Klägers auf Kindergeld für seine am 24. Juli 1995 geborene Tochter A für die Monate Januar 1996 bis März 1997.