FG Münster - Urteil vom 12.05.2016
6 K 2896/15 Kg
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a;

Anspruch auf Kindergeld nach dem Abschluss der Ausbildung eines erwachsenen Kindes

FG Münster, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen 6 K 2896/15 Kg

DRsp Nr. 2016/10738

Anspruch auf Kindergeld nach dem Abschluss der Ausbildung eines erwachsenen Kindes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger für seinen Sohn T in den Monaten Juli und August 2015 Anspruch auf Kindergeld hat.

Der am 22.03.1996 geborene Sohn T begann am 01.09.2012 seine Ausbildung als Kaufmann im Groß- & Außenhandel bei der R GmbH & Co. KG (Tankstellenbetrieb).