Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Erstattung von Kosten einer zahnärztlichen Behandlung.
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