Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.04.2021 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages erbringen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.816,68 € festgesetzt.
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