Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. März 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von weiterem Krankengeld (Krg) für die Zeit vom 15.11.2014 bis 6.7.2017.
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