Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin in allen Rechtszügen.
I
Im Streit steht die Zahlung von weiterem Krankengeld vom 13.2. bis 5.4.2018.
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