LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.09.2020
L 6 KR 91/19
Normen:
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 44 Abs. 1; SGB V § 44 Abs. 2 Nr. 1 Hs. 1; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB V § 48 Abs. 1 S. 2; SGB V § 192 Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 31 S. 1; SGG § 54 Abs. 1 S. 2; SGG § 54 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 25.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 740/18

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungZulässigkeit der Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen Schreiben des Leistungsträgers mit der Verlautbarung der verbindlichen Entscheidung über eine LeistungsablehnungAnforderungen an die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit im Sinne von § 46 S. 2 SGB V

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.09.2020 - Aktenzeichen L 6 KR 91/19

DRsp Nr. 2021/152

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Zulässigkeit der Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen Schreiben des Leistungsträgers mit der Verlautbarung der verbindlichen Entscheidung über eine Leistungsablehnung Anforderungen an die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit im Sinne von § 46 S. 2 SGB V

Die Verlautbarung einer verbindlichen Entscheidung über eine Leistungsablehnung ist zulässige Grundlage einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG – hier im Falle der Ablehnung eines Anspruchs auf Krankengeld mittels eines formlosen Schreibens.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 44 Abs. 1; SGB V § 44 Abs. 2 Nr. 1 Hs. 1; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2 und S. 2; SGB V § 48 Abs. 1 S. 2; SGB V § 192 Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 31 S. 1; SGG § 54 Abs. 1 S. 2; SGG § 54 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Krankengeldanspruch des Klägers anlässlich eines Wechsels der festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdiagnose erhalten geblieben ist.