Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. April 2018 geändert.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 30. Juni 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31. August 2016 verurteilt, der Klägerin Krankengeld auch für die Zeit vom 21. Mai 2016 bis 29. Mai 2016 zu zahlen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|