LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.09.2020
L 9 KR 154/19
Normen:
SGB V § 44; SGB V § 46;
Vorinstanzen:
SG Frankfurt (Oder), vom 26.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 148/18

Anspruch auf KrankengeldRechtzeitige Kontaktaufnahme des Patienten zum ArztÄrztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2020 - Aktenzeichen L 9 KR 154/19

DRsp Nr. 2020/17099

Anspruch auf Krankengeld Rechtzeitige Kontaktaufnahme des Patienten zum Arzt Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld

Ein rechtzeitiger Arzt-Patienten-Kontakt kann angenommen werden, wenn ein Versicherter alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan und rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenden zeitlichen Grenzen versucht hat, eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krankengeld zu erhalten, und es dazu aus dem Arzt oder der Krankenkasse zurechenbaren Gründen nicht gekommen ist.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt/Oder vom 26. März 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44; SGB V § 46;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt Krankengeld über den 5. März 2018 hinaus bis zum 24. Mai 2018.

Die Klägerin ist 1964 geboren und bei der Beklagten krankenversichert.