Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.04.2019 geändert. Der Bescheid vom 26.02.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.07.2018 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für die Konduktive Förderung nach Petö für die Blocktherapie vom 26.03.2018 bis zum 13.04.2018 zu bewilligen.
Der Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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